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Gründe, die gegen eine Nutzung von Bahntrassen für Radschnellwege sprechen...
Die Entscheidung, Bahntrassen für Radschnellwege zu opfern, erfordert eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Faktoren, einschließlich der Verkehrsnachfrage, der Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften, der wirtschaftlichen Auswirkungen und der langfristigen Planung im Verkehrsbereich. Es ist wichtig, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der die Mobilität verbessert, aber auch die Bedürfnisse anderer Verkehrsarten und Interessengruppen berücksichtigt. Entwidmete Bahnstrecken sind als normale Grundstücke nutzbar und können überbaut werden. Eine Reaktivierung dieser Strecken wird daher als Neubau betrachtet und erfordert dann ein Planfeststellungsverfahren. Diese Projekte scheitern häufig an hohen Kosten für die Entfernung von Überbauungen und Konflikten mit Grundstückserwerbern. Durch die Gesetzesnovelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die am 29.12.2023 in Kraft getreten ist, wird ein Bahnbetriebszweck nun als "überragendes öffentliches Interesse" eingestuft. Dies erschwert zukünftige Entwidmungen deutlich und stärkt das Interesse an der Erhaltung von Bahntrassen. Die Entwidmung kann nur noch in Ausnahmefällen erfolgen, wobei zahlreiche Träger öffentlicher Belange, darunter Eisenbahnunternehmen und Planungsbehörden, in die Entscheidung einbezogen werden müssen. Die bereits erfolgten Freistellungen sind jedoch rechtswirksam, was die Reaktivierung von betroffenen Strecken vor Herausforderungen stellt. BBV-Bericht v. 24.10.2022 Das BBV berichtete darüber, dass die Rheder Verwaltung nach Recherchen im Archiv herausgefunden habe, dass der Bereich vor dem ehemaligen Bahnhof Rhede in den 1990-er Jahren auf Antrag entwidmet wurde, also kein Bahngelände mehr ist. Dieses nimmt die Stadt Rhede zum Anlass, erneut den in der Rechtsprechung nicht existenten Begriff einer "faktischen Entwidmung" für die übrigen Trassenstücke zu bemühen. Zugleich wird dieses als Beleg gesehen, der Westmünsterlandbahn GmbH vorzuwerfen, man arbeite mit Falschmeldungen, verdrehe Tatsachen und schlimmer noch: man manipuliere die Menschen. Diese auch strafrechtlich relevanten Vorwürfe nimmt die WMB zum Anlass für eine ausführliche Pressemitteilung mit Richtigstellung der Fakten. Es bleibt anzumerken, dass der WMB der Sachverhalt bereits vorher bekannt war. Zudem hat die Stadt Rhede selbst planerisch Vorkehrungen getroffen, den Bereich vor dem Bahnhof für Bahnbetriebszwecke zu sichern, wie man dem NWL-Gutachten aus 2020 entnehmen kann. Näheres auch in der Pressemitteilung. Die pol- Verantwortlichen der Stadt Rhede vermitteln mit der Art ihrer Stellungnahme zum entwidmeten Teilstück der Bahntrasse vor dem ehem. Rheder Bahnhof den Eindruck einer gewissen Genugtuung, der Gesamtbevölkerung ihrer Stadt Rhede mit diesem Hinweis das Verkehrssystem "Bahn" vorenthalten zu können. Die Entwidmung von Bahntrassen - auch nur in Teilen - stellt in der aktuellen Diskussion um Verkehrswende und Klimaschutz einen eklatanten Rückschritt in der Entwicklung notwendiger Verkehrs-Infrastruktur da. Überlegungen, die Mobilität aller Bevölkerungsschichten - nicht nur der Radfahrer - im Rahmen dringend notwendiger Mobilitätskonzepte zukunftssicher und nachhaltig zu gestalten, sehen anders aus!!! Ein moderner Schienen-Personen-Nahverkehr hat überhaupt nichts mehr mit den lärmenden Zügen, quietschenden Bremsen oder monotonen Geräuschen durch Schienenstöße zu tun. Dort, wo auch nach vielen Jahren des Stillstands wieder ein moderner Bahnverkehr zum Leben erweckt wird, ist anschaulich zu sehen, wie "Bahn" heute funktioniert. Ein Blick zu unseren Nachbarn nach Winterswijk zeigt, wie ein moderner Halbstundentakt Menschen in ländlichen Regionen verbindet. Eine moderne (elektrifizierte) Bahn hat in puncto Klimabilanz gegenüber PKW und Bussen die Pluspunkte klar auf ihrer Seite. Die Zukunft unserer Städte besonders in ländlichen Regionen - auch die von Bocholt und Rhede - entscheidet sich auch durch die (nicht) vorhandene Infrastruktur. Das "Bejubeln" der Demontage dieser Strukturen ist sicherlich schädlich und kontraproduktiv und verbaut einer ganzen Region große Chancen sich zukünftig weiterhin positiv zu entwickeln. Entwidmung gestoppt! Mit Schreiben v. 13.07.2022 teilte das Eisenbahnbundesamt (EBA), Köln der Westmünsterlandbahn mit, dass die Städte Bocholt und Rhede ihre Anträge auf "Freistellung der Trasse zwischen Bocholt und Rhede von Bahnbetriebszwecken" ("Entwidmung") zurückgezogen haben. Die Freistellung wäre die Voraussetzung gewesen, den Bau des Radschnellweges (RS2) voranzutreiben. Die Westmünsterlandbahn GmbH (WMB) formulierte parallel zu den Städten gegenüber dem EBA im Januar 2022 eine Eingabe mit dem Ziel, die Anträge auf "Entwidmung" mögen abgelehnt werden. Die WMB stuft die Bedeutung der Trasse für den Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs in Richtung Oberzentrum Münster als sehr hoch ein. Hinweise des Eisenbahnbundesamtes zum Thema "Infrastruktur" und "Entwidmung"
Am 22.07.22 und 25.07.2022 berichtet das BBV über die Position Rheder Kommunalpolitiker zur Rücknahme der Anträge und zum RS2. Insbesondere der Beigeordnete H. Wewering, der zum wiederholten Male Fakten falsch oder zumindest missverständlich wiedergibt, kommt ausführlich zu Wort. Darauf reagierte die WMB und übermittelte der zuständigen Redakteurin die nachfolgende Stellungnahme, die noch einmal alle Fakten klar einordnet. Per E-Mail BBV-Bericht v. 22.07.2022 / Redakteurin: Hartmann Sehr geehrte Frau Hartmann, in Ihrem Bericht über die Rücknahme der Entwidmungsanträge seitens der Städte Bocholt und Rhede beziehen Sie sich auf Äußerungen des Rheder Beigeordneten Hubert Wewering und zitieren diesen im O-Ton. Die Äußerungen von Hr. Wewering bedürfen einer Klarstellung und Erläuterung, da er zum wiederholten Male wesentliche Fakten bewusst oder unbewusst unterschlägt oder aber missverständlich wiedergibt. Daher betrachtet es die Westmünsterlandbahn GmbH (WMB) im Sinne einer fairen Berichterstattung für notwendig, auf Folgendes aufmerksam zu machen: Die nach den Ratsentscheidungen der Städte gestellten Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken dienten nicht – wie behauptet wird – der rechtlichen Klarstellung, sondern waren die Grundlage dafür, das Bauprojekt RS2 überhaupt beginnen zu lassen. Erst eine Freistellung (Entwidmung) schafft die Voraussetzung für eine andere Nutzung. Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Beschluss v. 21.04.2010 (BverwG 7 B 39.09 – juris Rn.18) aus, dass erst durch eine Freistellung der Sonderstatus als Bahnbetriebsanlage aufgehoben und Grundstücke nicht mehr der eisenbahnrechtlichen Fachplanung unterliegen, sondern der allg. Planungshoheit der Gemeinden. Die Widmung und die Planfeststellung als Bahnbetriebsanlage verlören ihre Wirkung, wodurch ein Bau des RS2 erst möglich würde. Bei der Aufrechterhaltung des Status als Bahntrasse führt auch eine längerfristige Unterbrechung der Nutzung bei einer Wiederinbetriebnahme nicht zu einem neuen Verkehrsweg. Es kommt nach der Rechtsprechung des BVerwG entscheidend darauf an, ob der Verkehrsweg bereits baulich vorhanden ist oder nicht. Die Trasse Bocholt – Rhede ist zwar stark begrünt, aber als Bahntrasse nach wie vor erkennbar. Auch der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erkannte nach der Antragstellung der Städte Bocholt und Rhede die Gefahr, dass nach einer Freistellung der Trasse eine Reaktivierung nicht oder nur noch sehr schwer möglich sei. Der VDV kommentierte die Bedeutung der Strecke Bocholt – Coesfeld und sprach sich gegenüber dem Eisenbahnbundesamt ausdrücklich für den Erhalt der Trasse und eine Reaktivierung aus. Das Statement fügen wir als Anlage bei. Der WMB liegt die Zusage des VDV vor, dass aus diesem Statement zitiert werden darf. Darüber hinaus bezog auch der Fahrgastverband Pro Bahn NRW e.V. nach der Antragstellung auf Freistellung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt klare Position. In seiner Schlussfolgerung spricht sich auch der Fahrgastverband für den Erhalt und eine zeitnahe Reaktivierung aus: „Aus unserer Sicht [Fahrgastverband] ist dies die regionalpolitisch bedeutendste Strecke unter allen in NRW diskutierten SPNV-Reaktivierungsprojekten.“ Das komplette Positionspapier fügen wir ebenfalls als Anlage bei. Auch der Fahrgastverband erteilte seine Freigabe zur Verwendung in der Presse. Herr Wewering zitiert die neue NRW-Landesregierung mit dem Verweis darauf, dass die sieben beschlossenen Radwege mit hoher Priorität vorangetrieben würden. Der RS2 gehöre dazu. Fakt ist allerdings, dass die Umsetzung nur bei jenen RS-Projekten möglich ist, bei denen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen u.a. auch die Freistellung von Bahntrassen gehört, gegeben sind. Zudem verschweigt Herr Wewering die im „Zukunftsvertrag NRW“ gemachte Zusage „Eine Entwidmung von Bahnstrecken soll es in NRW nicht mehr geben.“ Der Zukunftsvertrag führt darüber hinaus klar aus, dass die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken beschleunigt werden soll. Der Bund richtete dazu im Bundesverkehrsministerium die „Beschleunigungskommission Schiene“ ein. Seite 1 v 2 Darüber hinaus ist die am 01.07.22 in Kraft getretene neue „Standardisierte Bewertung“ (2016+) zu berücksichtigen. Damit finden bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Linie nun auch Faktoren wie Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung, Daseinsvorsorge und CO2-Reduzierung Berücksichtigung, wodurch die Bewertung um etwa 30% steigt. Damit liegt der Nutzen-Kosten-Faktor sowohl für die Strecke Bocholt – Rhede als auch Bocholt – Coesfeld deutlich über „1“, sodass die Voraussetzungen einer Finanzierung gegeben sind. Insbesondere Ministerpräsident H. Wüst, CDU, betonte anlässlich der Inbetriebnahme der elektrifizierten Strecke Bocholt – Wesel im Februar 2022, dass die Mobilität besser und sauberer, NRW wieder zum „Bahnland“ werden müsse. Dafür stünden hohe Fördermittel beim Bund wie auch in NRW zur Verfügung. Insofern möchten wir Herrn Wewering klar widersprechen, in der Öffentlichkeit Erwartungen zu wecken, die weder finanziell noch praktisch umsetzbar sind. Die Rahmenbedingungen für die Wiederinbetriebnahme – selbst lange stillgelegter Strecken – sind äußerst gut, zumal sich die politischen Prioritäten bei Land und Bund deutlich verändert haben. Dass ein Bedarf an deutlich mehr und deutlich besserem, speziell schienengebundenem ÖPNV vorhanden ist, belegt der Erfolg des „9-Euro-Tickets“ mehr als deutlich. Der. Andreas Klöcker M.A. Co-Pressesprecher Westmünsterlandbahn GmbH Seite 2 v 2 |