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Chronologie: Vorbemerkung! 1. Im Vorfeld der Ratsbeschlüsse von Bocholt und Rhede zum Radschnellweg RS2 wird nach diversen Presseberichten das Thema in der Öffentlichkeit - insbesondere aber in Leserbriefen - z.T. sehr heftig diskutiert. Das Meinungsbild zeigt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung - insbesondere in Bocholt - den RS2 ablehnt und für die Reaktivierung der Bahnverbindung plädiert. 2. Am 01. September 2021 beschließt der Rat der Stadt Bocholt mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur zwei Stimmen von CDU und FDP, dass der RS2 gebaut werden soll. Wenige Tage später beschließt auch der Rat der Stadt Rhede, dass auf der Bahntrasse ein Radschnellweg entstehen soll. Die Entscheidungen der beiden Städte werden ihrerseits erneut in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und kritisiert. Auch in Leserbriefen spricht sich eine augenscheinliche Mehrheit der Bürger:innen gegen diese Entscheidung und für eine Reaktivierung der Bahn aus. 3. Eine Bocholter Initiative will den Ratsbeschluss vom 1. September zur Realisierung des Radschnellwegs von Bocholt nach Rhede auf Basis eines Bürgerbegehrens kippen. Die drei Initiatoren Rainer Sauer, Christof Giesers und Dr. Andreas Klöcker M.A. reichen dazu bei der Stadt Bocholt ein Schreiben ein. Der Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten um Mitteilung der Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Stoppt den geplanten Radschnellweg RS2!“ und beantragen bereits jetzt die Vorprüfung. Die Unterschriftenlisten, aus der sich die Abstimmungsfrage und die Begründung ergeben, sind als Anlage beigefügt.“ 4. Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit erstellt Dr. Andreas Klöcker M.A. für die Initiative sog. "Erklär-Videos". Inhalt: "Eingeschränkte Mobilität im westlichen Münsterland", "Kritik am geplanten RS2", der "Ablauf eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids". 5. Mit Schreiben v. 30.11.2021 erhalten die drei Initiatoren von der Stadt Bocholt die sog. Kostenschätzung. Sie beziffert die Kosten für den Bau des RS2, sofern dieser auf einer alternativen Strecke gebaut werden soll. Die Initiatoren argumentieren, dass aufgrund der bestehenden Rad-Infrastruktur kein RS2 notwendig ist und beim Bau des RS2 auf der Bahntrasse ca. 40.000 m2 Fläche versiegelt werden. Wird der RS2 nicht gebaut, so entstehen auch keine Kosten - so die Initiative. Anstelle des RS2 sollten Fördergelder in die Sanierung des bestehenden Radwegenetzes investiert werden.
7. Bürgermeister Kerkhoff verweist bereits im Einladungsschreiben und unmittelbar vor der Anhörung gegenüber den Ratsmitgliedern mündlich darauf, dass "Straßen NRW" angekündigt hat, dass aufgrund der öffentlich geäußerten Kritik seitens einzelner Anwohner:innen sowie der Initiative "Stoppt den RS2" ein Planfeststellungsverfahren (PFV) zum RS2 notwendig ist. Daher sei - so der Bürgermeister mit Verweis auf die Gemeindeordnung NRW (§ 26 Abs. 5 Nr. 4 Gemeindeordnung NRW) - ein Bürgerbegehren nicht mehr zulässig. Im Rahmen eines PFV werde allen Bürger:innen genügend Raum für eine Beteiligung eingeräumt. Somit müsse der Rat den Antrag der Initiatoren Giesers, Sauer, und Dr. Klöcker ablehnen. Der Rat lehnt nach Abstimmung mit Mehrheit das beantragte Bürgerbegehren am 09. Februar 2022 ab.
8. Unmittelbar vor der Ratsentscheidung kommt es zur Gründung der Westmünsterlandbahn GmbH (WMB). Sie besteht aus sieben Gesellschaftern die alle Bocholter Bürger sind und auch dort wohnen. Die WMB versteht sich als Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU), das Bahnstrecken bauen und unterhalten will. Davon zu unterscheiden sind sog. Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU), die Züge stellen und auf Strecken eines EIU fahren. Auf einer gesonderten Seite wird mit "Erklär-Videos" anschaulich gezeigt, worin sich diese beiden Unternehmen unterscheiden. 9. Der Bau des RS2 auf der Bahntrasse ist nur möglich, sofern der Strecke Bocholt - Rhede der Status einer Bahntrasse entzogen wird. Zuständig dafür ist das Eisenbahnbundesamt (EBA). Erst nach den Ratsentscheidungen der Städte Bocholt und Rhede stellen beide Gemeinden unabhängig voneinander Anträge beim EBA, die Strecke von "Bahnbetriebszwecken" freizustellen ("Entwidmung"). Die Westmünsterlandbahn GmbH reicht dazu fristgerecht im Januar 2022 einen Gegenantrag ein, in dem ausführlich begründet wird, dass ein Verkehrsbedürfnis vorliegt und die Trasse für den ÖPNV auf der Schiene freizuhalten ist. Die WMB beantragt die Ablehnung der Anträge der Städte Bocholt und Rhede. 10. Mit Schreiben v. 13.07.2022 teilt das Eisenbahnbundesamt (EBA) Köln der Westmünsterlandbahn auf ihr Schreiben mit, dass die Städte Bocholt und Rhede ihre Anträge auf "Freistellung der Trasse zwischen Bocholt und Rhede von Bahnbetriebszwecken" ("Entwidmung") zurückgezogen haben. Damit erhöhen sich die Chancen einer Wiederaufnahme des Schienenverkehrs sehr deutlich. So sprechen sich beispielsweise der weltgrößte Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V. mit Sitz in Köln (VDV) wie auch der Fahrgastverband Pro Bahn mit eindeutigen Stellungnahmen gegenüber dem Eisenbahnbundesamt für den Erhalt der Trasse als Bahntrasse und gegen den RS2 aus. Der Fahrgastverband betrachtet die Strecke Richtung Coesfeld als wichtigste zu reaktivierende Verbindung in NRW mit einer hohen Priorität. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) gibt in einem Gespräch mit der WMB im Juni 2022 bekannt, dass es zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der Strecke Bocholt - Coesfeld aufgrund des neuen standardisierten Bewertungsverfahrens (2016+) eine neue Machbarkeitsstudie geben wird. Voraussichtliche Fertigstellung 2023. Nun wird auch der Kreis Borken auf die realistische Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Bahnbetriebs aufmerksam. |