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CO2-Berichtspflicht für Unternehmen ab 2024 Die Problematik "Klimawandel" hat längst den Bereich der wissenschaftlichen Forschung nach den Ursachen und Auswirkungen verlassen und ist in der Öffentlichkeit angekommen. Es müssen immer größere Anstrengungen unternommen werden, um die CO2-Belastung nachweislich und deutlich zu senken. Dazu zählen auch gesetzliche Auflagen - nicht nur auf Bundesebene in Deutschland, sondern in ganz Europa. Von den Folgen des Klimawandels sind alle Lebensbereiche betroffen. Auch die der Wirtschaft und des Verkehrs. Hier greift die neue EU-Richtlinie "Sustainability Reporting Directive" (CSRD), die sog. CO2-Reportpflicht. Die neue Vorgabe regelt die Nachhhaltigkeits-Berichterstattung der Unternehmen in Europa. Wer sich tiefergehend mit der neuen EU-Richtlinie "Sustainability Reporting Directive" (CSRD) auseinandersetzen möchte, findet unter folgendem Link des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weiterführende Informationen: |