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Bahnreform und Regionalisierung Mit dem Untergang der DDR und der Deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 standen sich im Verkehrssektor beim Thema "Eisenbahn" die Deutsche Bundesbahn (DB) in den alten Bundesländern und die Deutsche Reichsbahn (DRB) in den neuen Bundesländern gegenüber. Während die Deutsche Bundesbahn mit dem Problem hoher Schulden zu kämpfen hatte, war es im Osten bei der Deutschen Reichsbahn eine flächendeckend marode Schienen-Infrastruktur. Um den Anforderungen auf der Schiene adäquat zu begegnet initiierte, die Politik eine Bahnstrukturreform. Ihren sichtbarsten Ausdruck fand diese Reform im Eisenbahnneuordnungsgesetz, das in den Folgejahren meist kurz Bahnreform genannt wurde. Das Gesetz wurde 1993 verabschiedet und trat am 01.01.1994 in Kraft und leitete den Umbau von Bundesbahn, Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG ein. Mit dem Reformgesetz setzte bei der Eisenbahn auch eine Teilung der hoheitlichen Aufgaben ein. War die Bundesbahn bis dahin im Bereich Genehmigung und Unternehmensaufsicht ihre "eigene Aufsichts- und Genehmigungsbehörde" (Hübschen, Christian: Bahnreform und Regionalisierung in Westfalen. Quelle: https://www.westfalen-regional.de/de/bahnreform/) so wurden die Aufgabe nun dem neu geschaffenen Eisenbahnbundesamt (EBA) übertragen.
Seit 1999 ist die Bahn mit der Realisierung der Bahnreform eine sog. Holding mit fünf eigenständigen Unternehmensbereichen: - Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU) DB Netz: zuständig für die Schienenstrecken, - DB Station & Service: Betrieb und Unterhalt von Bahnhöfen, - Eisenbahnverkehrs-Unternehmen (EVU): DB Schenker (vorm. Railion) für Gütertransporte, DB Fernverkehr (vorm. Reise & Touristik) und DB Regio (Regionalverkehr).
Damit wurde auch die europäische Vorgabe der Trennung von Netz (Infrastruktur) und Betrieb (Verkehrsunternehmen) umgesetzt. Regionalisierung: Anfang des Jahres 2008 erfolgte die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes NRW die Bildung einer neuen Dachorganisation "Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL).
Ein weiterer wichtiger Meilenstein der Bahnreform war letztendlich die Schaffung eines freien und diskriminierungsfreien Netzzugangs für private Unternehmen. Zu diesem Zweck wurde eine Trennung in Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU) und Eisenbahn-Verkehrs-Unternehmen (EVU). Jedes EVU erhielt damit das Recht, bei vorhandenen Kapazitäten gegen eine Gebühr mit eigenen Zügen die Infrastruktur eines EIU zu nutzen. Als Regulierungsbehörde wurde ab 2001 das Eisenbahnbundesamt (EBA) ertüchtigt. 2006 gingen diese Aufgaben auf die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn über.
(Hübschen, Christian: Bahnreform und Regionalisierung in Westfalen. Quelle: https://www.westfalen-regional.de/de/bahnreform/) Für das Thema "Bahnverbindung Empel-Rees - Isselburg - Bocholt - Borken - Coesfeld - Münster" empfiehlt der Autor das Buch von Heribert Lülf u.a., die explizit den bau, die Bedeutung und den Niedergang der Bahn im westlichen Münsterland beleuchten. Infos mit vielen Details finden sich hier.
Das Buch ist im Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich
Heribert Lülf / Heinz Peirick / Richard Vespermann:
„Abgeschnitten vom Weltverkehr“ |