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BBV-Artikel / Kommentar v. 17.05.2023 "BOH - WES": Bahnbetreiber rückt von Signalton-Test ab" / Kommentar zum "Bahn-Hupen". Das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen VIAS Rail GmbH rückt von der Möglichkeit, den Signalton der Züge auf der Strecke BOH - WES versuchsweise zu verändern, leider ab. Es wurde zunächst in Erwägung gezogen, durch eine Frequenzveränderung den Pfeifton, den der Zug vor den unbeschrankten Bahnübergängen abgeben muss, in seiner Lautstärke zu verringern. Dieses hält VIAS Rail "für schwer umsetzbar". Zunächst müsse man eine umfangreiche "Risikoanalyse" durchführen. Das Verkehrsunternehmen betont, dass man in der jetzigen Situation vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Des weiteren verweist VIAS Rail auf das von der Bahn AG im Herbst vorgelegte Konzept, die Bahnübergänge zu sichern, d.h. mit Halbschranken nachzurüsten. Damit würde der "Hupende Bocholter" Der Vergangenheit angehören. Dem BBV-Kommentator ist grundsätzlich zuzustimmen. Im Kern ist nicht der "Hupende Bocholter" das Problem, sondern die Tatsache, dass es unbeschrankte Bahnübergänge gibt vor denen ein Zug jeweils ein akustisches Signal abzugeben hat. Sicherlich ist die Nachrüstung mit Schranken die richtige Lösung. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Problem bereits seit Jahren zwischen der Stadt Hamminkeln und der DT. Bahn AG hin- und hergeschoben wird. Eine Lösung gab es bisher nie.
Die WMB GmbH betont in diesem Zusammenhang nochmals, dass es im Falle einer Reaktivierung der Bahnverbindung Bocholt - Rhede - Borken das Problem hupender Züge nicht geben wird, sofern die WMB GmbH nach der politischen Entscheidung für eine Reaktivierung den Wiederaufbau der Strecke übernehmen sollte. Grundsätzlich soll es auf der gesamten Strecke keine unbeschrankten Bahnübergänge geben. Damit könnte sichergestellt werden, dass vor Übergängen kein akustisches Signal abgegeben werden muss. BBV-Artikel v. 11.02.2023 "Hupen des "Bocholters": Zugbetreiber erwägt Signalton-Versuch
Das BBV berichtet darüber, dass die Westmünsterlandbahn GmbH vorschlägt, den Pfeifton des "Bocholters" abzumildern. Technisch wie juristisch wäre dieses kein Problem. Das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen VIAS Rail steht einem Versuch nicht ablehnend gegenüber. Unbeschrankte Bahnübergänge und Signaleinrichtungen (Hupen) an Schienenfahrzeugen - Hintergrundinformationen
Da die Westmünsterlandbahn GmbH (WMB) als Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU) sich um die Reaktivierung der Strecke Bocholt - Rhede - Borken bemüht, wird das Thema "Bahnübergänge" und "hupender Zug" von Kritikern häufiger auch als Argument gegen die Bahn ins Feld geführt.
Unabhängig von der weiteren Entwicklung hat sich der WMB-Mit-Gesellschafter, Antonius Mayland, als ausgewiesener Eisenbahn-Spezialist mit der aktuellen Thematik technisch wie juristisch beschäftigt um für ein wenig Klarheit zu sorgen. Grundlage für die technischen Spezifikationen an Zügen ist die EU-Verordnung Nr. 1302 aus dem Jahre 2014, zuletzt geändert im Jahre 2020. Technische Spezifikationen an Zügen sollen fortlaufend entsprechend dem technischen Fortschritt angepasst werden. Artikel 2 der EU-Verordnung gilt für die Fahrzeuge der VIAS Rail GmbH auf der Strecke Düsseldorf - Bocholt. Die weiteren Ausführungen besagen, dass Züge grundsätzlich mit sog. "Signalhörnern" auszustatten sind. Das Signal muss grundsätzlich aus zwei Signalen mit jeweils unterschiedlicher Grundfrequenz bestehen. Der Schalldruck soll (gemäß UIC Eisenbahnnorm) zwischen 120 und 125 dB betragen. Dieser Schall entspricht einem startenden Düsenflugzeug.
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